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Urheberrechtliche Aspekte

Die Herstellung taktiler Modelle hat meist künstlerische Originale zur Grundlage. Die Klärung urheberrechtlicher Fragestellungen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, ist daher häufig unvermeidbar. Gerade weil die Produktionskosten von taktilen Modellen vergleichsweise hoch sind, sollte von vornherein Rechtssicherheit gegeben sein, will man sich nicht in die Gefahr einer möglichen Urheberrechtsverletzung begeben, die mitunter hohe Schadenersatzzahlungen oder gar ein unerwartetes Ende des Projekts zur Folge haben kann. Dabei passieren Verletzungen des Urheberrechts in den meisten Fällen nicht vorsätzlich, sondern aus mangelnder Kenntnis relevanter urheberechtlicher Regelungen und Vorgaben. Aus diesem Grund werden wir einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Herstellung und Benutzung von taktilen Modellen erarbeiten:

  • Es soll einerseits geklärt werden, unter welchen Bedingungen ein Originalwerk als Grundlage für ein taktiles Modell herangezogen werden darf.
  • Andererseits sind gewöhnlich auch die taktilen Modelle selbst wiederum urheberrechtlich geschützt und es stellt sich die Frage, wer nunmehr als Urheber des neu entstandenen taktilen Modells anzusehen ist: Denn die Entwicklung spezieller Software und die Programmierung von Computern im Vorfeld sind hier zentrale Aufgaben. Der spätere 3D-Druck oder das Fräsen taktiler Modelle auf Basis dieser Programme ist dann eher als bloße „Programmausführung“ zu sehen. Die Klärung der Urheberschaft an taktilen Modellen bzw. der Frage, was genau vom Urheberrechtsschutz erfasst ist, wird daher vor dem Hintergrund dieser Besonderheiten erfolgen müssen.